Berlin und der Mietendeckel

Jonathan Kaspar

Mit dem in Berlin eingeführten Mietendeckel gelang dem rot-rot-grünen Stadtsenat ein großer Wurf. Die Entscheidung, die Mieten in Berlin zu deckeln, passierte auf großen Druck der Bevölkerung und war ein längst notwendiger Schritt. Umso fragwürdiger war das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes, welcher das Gesetz im April 2021 gekippt hat. Dieses Urteil führte nicht nur zu einer finanziellen Mehrbelastung für Mieter*innen, sondern auch zu einer immer lauter werdenden Forderung, die größten Immobilienkonzerne der Stadt zu enteignen.

Warum die Einführung des Mietendeckels notwendig war

In keiner deutschen Großstadt sind die Angebotsmieten derart gestiegen wie in Berlin. So sind allein in den letzten fünf Jahren die Mietangebote am freien Markt um 42 Prozent gestiegen, aber auch in den Jahren davor stiegen die Mietpreise stetig an.

Zu diesem exorbitanten Anstieg der Mietpreise kam es durch die Profitgier der großen Immobilienkonzerne Berlins. Denn anders als in Wien, wo rund 62 Prozent der Bevölkerung in geförderten Wohnbauten leben und die Stadt jährlich 7.000 neue Wohnungen baut, entschied sich die Stadt Berlin für eine Privatisierung der Wohnbauten. So wurden seit dem Fall der Berliner Mauer 1989 von den damals 585.000 Wohnungen, die sich im Besitz der Stadt befanden, 310.000 Wohnungen verkauft. Berlin ist nur ein Beispiel dafür, dass eine Privatisierung von Wohnraum immer zu einem Anstieg der Mietpreise führt, da den Immobilienkonzernen der Profit wichtiger ist als leistbarer Wohnbau.

Der exorbitante Preisanstieg machte es für die Berliner Bevölkerung nahezu unmöglich, leistbare Wohnungen zu finden. Diese Entwicklung ließ wenig überraschend auch die Berliner Bevölkerung nicht kalt und sorgte immer wieder für aufflammende Proteste. So ist in Berlin schon seit gut 15 Jahren die Forderung nach einem Mietendeckel zu hören.

Mit der Einführung des Mietendeckels Mitte 2019 reagierte der Stadtsenat schließlich auf die Forderungen der Bevölkerung und versuchte so die massiven Preisanstiege zu bremsen. Die von vielen Seiten oftmals sehr stark kritisierte Maßnahme war weder ein Experiment, noch wurde diese von der Berliner Stadtregierung neu erfunden. Denn bereits im Zeitraum zwischen 1917 und 1987 gab es in West-Berlin eine Mietpreisbegrenzung. Schon damals war der Aufschrei groß, als dessen Abschaffung im Raum stand. Aber auch eine halbe Millionen Unterschriften konnten das Vorhaben von damals nicht stoppen.

Der auf fünf Jahre angelegte Mietendeckel löste bei den meisten Mieter*innen ein kollektives Aufatmen aus, denn die Entlastung am Wohnungsmarkt war deutlich zu spüren. Die Angebotsmieten sanken in Berlin im Jahr 2020 deutlich. Denn durch den Mietendeckel wurden im Februar 2020 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren und für rund 340.000 Haushalte, in denen die Miete 20 Prozent über der festgeschriebenen Obergrenze lag, musste die Miete abgesenkt werden. Diese 340.000 Haushalte hätten sich in der Zeit von fünf Jahren, auf welche der Mietendeckel befristet ist, rund 2,5 Milliarden Euro erspart. Geld, dass einem kleinen Teil (den Vermieter*innen) entgangen wäre, aber einen großen Teil (die Bevölkerung) entlastet hätte.

 

“Was in der Debatte um die Mietpreisbegrenzung nicht vergessen werden darf, ist, dass eine Mietpreisbegrenzung für das deutsche Rechtssystem nichts neues ist, da es sie, wie bereits oben ausgeführt, schon einmal gab. Somit wurde mit dem Urteil die Rückkehr zu vormaligen Gesetzen und die Eindämmung des Marktes durch die Politik verhindert.”

Das Urteil und seine Folgen

Im Mai 2020 brachten 284 Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU und der FDP einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgerichtshof ein. Die Abgeordneten warfen dem Land Berlin vor, seine Befugnisse zu überschreiten, da das Mietrecht Sache des Bundes sei. Diesem Vorwurf wurde am 15. April 2021 recht gegeben und der Berliner Mietpreisdeckel, von dem die Bevölkerung profitierte, wurde gekippt.

Was in der Debatte um die Mietpreisbegrenzung nicht vergessen werden darf, ist, dass eine Mietpreisbegrenzung für das deutsche Rechtssystem nichts neues ist, da es sie, wie bereits oben ausgeführt, schon einmal gab. Somit wurde mit dem Urteil die Rückkehr zu vormaligen Gesetzen und die Eindämmung des Marktes durch die Politik verhindert.

Das Wohnungswesen ist in Deutschland seit 2006 Kompetenz der Länder und nicht mehr des Bundes. Genau darauf berief sich auch die Landesregierung, als sie den Mietendeckel einführte. Denn bis zum Urteil in Karlsruhe war das Preisrecht stets ein Teil des Wohnungswesens. Auch Florian Rödl, der das Land Berlin vor Gericht vertrat, ist der Meinung, dass das Preisrecht künstlich vom Wohnungswesen abgekoppelt wurde, um zu solch einem Urteil zu kommen.

Das fragwürdige Urteil bewirkte einerseits einen starken Anstieg der Aktien von Immobilienkonzerne, was einmal mehr unterstreicht, wem dieses Urteil nützt. Auf der anderen Seite bedeutete dieses Urteil Nachzahlungen für Mieter*innen. So belief sich der durchschnittliche Senkungsbetrag auf rund 200 Euro pro Monat. Dieser musste dann von den Vermieter*innen zurückgezahlt werden musste. Diese Rückzahlungen stürzte tausende Berliner*innen in eine finanzielle Notlage.

Deutsche Wohnen & Co. enteignen

Neben der in Berlin schon lange auftretenden Forderung nach einem Mietendeckel gab es auch andere Initiativen, die Maßnahmen für die Verbesserung am Wohnungsmarkt forderten. Die Bekannteste davon ist die Bürger*innen Initiative „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“. Diese startete im April 2018 mit einer Kampagne, welche die Enteignung von Wohnungen als Ziel hatte. Konkret soll die Stadt Berlin rund 200.000 Wohnungen von Immobilien-Spekulant*innen zurückkaufen und jene, die mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen, müssen diese gegen eine Entschädigung an die Stadt zurückgeben. Wie man dem Namen entnehmen kann, richtet sich die Initiative insbesondere gegen einen Berliner Immobilienkonzern. Denn „Deutsche Wohnen“ besitzt allein im Großraum Berlin rund 116.000 Wohnungen und konnte im Jahr einen Gewinn von 1,8 Milliarden Euro verbuchen. Ein Gewinn auf Lasten der Mieter*innen. Denn in derselben Zeit stiegen die Wohnpreise um 20%.

Nachdem das Volksbegehren innerhalb kürzester Zeit die nötigen Unterstützungserklärungen erlangen konnte, wurde dessen Zulassung über ein Jahr durch den Berliner Senat blockiert und die Legalität einer Vergesellschaftung von Wohnungen wurde vergebens in Frage gestellt.

Auch das Scheitern des Mietendeckels gab dieser Bewegung keinen Abbruch, im Gegenteil, die Initiative wurde somit für die Berliner Bevölkerung noch relevanter. Denn auch die zweite Stufe des Volksbegehrens erreichte genügend Unterschriften und hatte einen Volksentscheid über die Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen die Folge.

Die Abstimmung brachte ein recht klares Ergebnis. Denn 1.034.709 Menschen oder 56,4 Prozent der Berliner*innen stimmten für die Enteignung von Immobilienkonzernen.

Auch wenn der Stadtsenat nicht an das Ergebnis gebunden ist, das Votum der Berliner*innen ist klar. Das von neoliberalen oft als Gefahr dargestellte Thema der Enteignung ist kein Tabu mehr, wenn dahinter gut durchdachte Konzepte stehen.

Das Berliner Beispiel zeigt einmal mehr, dass es nur dann leistbaren Wohnraum geben kann, wenn sich ausreichend Wohnungen im Besitz der öffentlichen Hand befinden. Wenn dies aus verschiedensten Gründen nicht der Fall ist, braucht es, neben von Seiten der öffentlichen Hand neu errichteten Wohnbauten, andere Lenkungsmethoden. Egal ob ein Mietendeckel, die Verstaatlichung von Immobilienkonzernen oder auch eine Leerstandsabgabe, all das sind Forderungen, die es dringend braucht, um die Situation auf den Wohnungsmärkten zu entlasten. Diese wird es aber nur dann geben, wenn, wie am Beispiel Berlins, die Bevölkerung Druck gegenüber der Politik macht.

 

Quellen:

https://jacobin.de/artikel/mietendeckel-berlin-enteignung-vergesellschaftung-deutsche-wohnen-enteignen-dwe-bundesdeckel-karlsruhe-bundesverfassungsgericht/

https://jacobin.de/artikel/berliner-mietendeckel-vergesellschaftung-enteignung-deutsche-wohnen-enteignen-karlsruhe-bundesverfassungsgericht-bundesdeckel-wohnungskrise/